Ein kurzer Leitfaden für Influencer, der erklärt, welche rechtlichen Aspekte man bei Influencer Werbung beachten sollte.
Ein kurzer Disclaimer vorweg: Der folgende Beitrag kann keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen und ist auch nicht dafür bestimmt. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Auch kann sich die geltende Rechtsprechung fortlaufend ändern.
Grundsätzlich gilt, dass Werbung als solche gekennzeichnet werden muss. Das bedeutet, dass andere erkennen müssen, dass es sich um Werbung handelt.
Was genau ist überhaupt als Werbung definiert?
Eine mögliche Definition liefert Professor
Dr. Jürgen Schulz von der Universität der Künste Berlin:
"Werbung ist die Beeinflussung („Meinungsbeeinflussung“ Kroeber-Riel 1988, 29) von verhaltensrelevanten Einstellungen mittels spezifischer Kommunikationsmittel, die über Kommunikationsmedien verbreitet werden.
Wenn ein Influencer also im Auftrag von einem Unternehmen Werbung für ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung macht, handelt es sich klar um Werbung und sollte kommuniziert werden.
Wenn ein Influencer also im Auftrag von einem Unternehmen Werbung für ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung macht, handelt es sich klar um Werbung und sollte als diese kommuniziert werden.
Auch wenn ein Influencer über InfluenceHorizons einen Werbeauftrag bekommt, handelt es sich natürlich um Werbung und muss im Post gekennzeichnet werden.
Wie kennzeichne ich als Influencer Beiträge als Werbung und setze so die Kennzeichnungspflicht korrekt um?
Grundsätzlich müssen andere Nutzer auf einen Blick erkennen, dass es sich um Werbung handelt und nicht nur um eine neutrale Produktempfehlung.
Zum einen sollte man daher auf eine eindeutige Bezeichnung achten.
Die Wettbewerbszentrale empfiehlt die Begriffe "Werbung" oder "Anzeige" - spätestens dann ist jedem klar was gemeint ist.
Jedoch nützt natürlich die Bezeichnung "Werbung" wenig, wenn sie am Ende eines Posts in nicht lesbarer Schrift versteckt wird.
Der Begriff "Werbung" oder "Anzeige" sollte klar und deutlich platziert werden.
Zum Beispiel empfiehlt es sich auf Instagram das Wort Werbung als Hashtag (#Werbung, #Anzeige) am Anfang eines Posts hinzuzufügen.
Wichtig ist, dass schon zu Beginn klar wird, dass es sich bei einem Beitrag um Werbung handelt. Somit kann es problematisch sein, wenn erst am Ende des Beitrags auf die Werbung hingewiesen wird. Schließlich kann man nicht von jedem Nutzer erwarten, dass er jeden Beitrag bis zum Ende ansieht oder durchliest.
Wenn Influencer beispielsweise ein Video drehen, sollten sie schon zu Beginn erwähnen, dass es sich bei den beworbenen Produkten um Werbung/Anzeigen handelt. Falls es zutrifft, reicht es aber auch zu erwähnen, dass man das Produkt XY von Unternehmen XY kostenlos erhalten hat.
Wenn ein Foto gepostet wird, sollte der Begriff "Werbung" oder "Anzeige"auf dem betreffenden Foto ersichtlich sein.
Wie sieht es mit Begriffen wie "Sponsoring" oder "gesponsert" aus?
Hierzu scheint es noch keine eindeutige Rechtssprechung zu geben. Wer auf Nummer sicher gehen will verwendet die deutschen Begriffe "Anzeige" oder "Werbung".
Quellen:
Leitfaden der Wettbewerbszentrale zum Influencer Marketing: https://www.wettbewerbszentrale.de/media/getlivedoc.aspx?id=36690
Kammergericht Berlin: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2019/pressemitteilung.777446.php
Was ist Werbung - Gabler Wirtschaftslexikon: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/werbung-48161
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